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BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 48.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 22.04.1966 - 2 K 36/66
- BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 48.67
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 48.67
Verfahrensrechtlich ist die Berufung des Wehrpflichtigen auf eine seiner Einberufung entgegenstehende Wehrdienstausnahme regelmäßig unter einem zweifachen Gesichtspunkt zu würdigen, wie der Senat im Urteil vom 29. Juni 1967 - BVerwG VIII C 33.67 - entschieden hat.
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit …
1968 S. 73 und vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 48.67 - ausgeführt hat -verfahrensrechtlich in zweifacher Hinsicht eingesetzt werden: Gegenüber dem Musterungsbescheid und dem Einberufungsbescheid, deren rechtliche Bedeutung wesentlich durch den in ihnen enthaltenen Eingriff in die Rechtssphäre des Wehrpflichtigen bestimmt wird, wird das Begehren auf Berücksichtigung von Wehrdiensthindernissen verteidigungsweise geltend gemacht. - BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 12.83
Anfechtungsklage - Wehrpflichtiger - Kreiswehrersatzamt - Ärztliche Untersuchung …
Nach § 23 Abs. 1 WPflG kann vielmehr im Regelfalle bei Bejahung der fortbestehenden Verfügbarkeit des gedienten Wehrpflichtigen unmittelbar der Einberufungsbescheid erlassen werden, ohne daß zuvor in einem gesonderten Bescheid das Ergebnis der Verfügbarkeitsprüfung festgestellt worden ist (Urteil vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 48.67 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 3 S. 15 [16 f.]; vgl. auch Urteil vom 29. Juni 1967 - BVerwG VIII C 109.67 - BVerwGE 27, 263 [264]).Die Verfügbarkeitsprüfung als solche und die Einberufung sind aber auch im Verfahren zur Heranziehung gedienter Wehrpflichtiger zwei sachlich voneinander zu trennende Verfahrensabschnitte, die jeweils einer eigenen Entscheidung zugänglich sind (Urteil vom 13. Juli 1967 a.a.O. S. 18).
- BVerwG, 16.06.1978 - 8 B 64.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Pflicht zur Leistung von …
Wie das Bundesverwaltungsgericht in vielen Entscheidungen (vgl. z.B. das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil vom 13. Juli 1967 - BVerwG 8 C 48.67 - [Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 3]; BVerwGE 29, 239 [241 f.]; 37, 151) ausgesprochen hat, haben die Wehrersatzbehörden die Verfügbarkeit des Wehrpflichtigen jederzeit zu prüfen und kann dieser Wehrdiensthindernisse jederzeit geltend machen; verfahrensrechtlich kann der Wehrpflichtige das Wehrdiensthindernis nicht nur gegenüber (dem Musterungsbescheid oder) dem Einberufungsbescheid verteidigungsweise einsetzen, sondern er kann es auch unabhängig davon durch einen selbständigen Antrag geltend machen, mit dem er "isoliert" einen die Wehrdienstausnahme anerkennenden oder im Wege der Ermessensausübung begründenden Verwaltungsakt der Wehrersatzbehörde erstrebt.